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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS
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PRESSEMITTEILUNG 001/2019
Lehrkräfte können weiter urheberrechtlich geschützte Inhalte für modernen Unterricht nutzen
Länder schließen unter Federführung Bayerns neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht – Sichere Rechtsgrundlage auch in Zukunft
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle StMUK
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